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Arbeitsrecht



Im Kündigungsfall müssen Sie Folgendes beachten:

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann müssen Sie schnell handeln, es ist Eile geboten.

Es stehen dem gekündigtem Arbeitnehmer lediglich drei Wochen (!) nach Zugang der Kündigung zur Verfügung, um sich gerichtlich zu wehren. Mit Ablauf der drei Wochen ist die Kündigung nur noch schwer anfechtbar– selbst wenn diese grundsätzlich ungerechtfertigt und unwirksam gewesen wäre. Es sieht dann schwer für einen Anspruch auf Wiedereinstellung des Arbeitsverhältnisses aus scheidet dann, wie auch auf einen Anspruch auf Abfindung.

Unsere Empfehlung: Werden Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich tätig zu werden. Jederzeit können Sie gerne einen kurzfristigen Termin, auch am Wochenende vereinbaren.

Wir kommen im Zweifel auch zu Ihnen nach Hause!

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VOLLMACHT / FORMULARE
Für den Fall, dass Sie uns mit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung beauftragen benötigen wir von Ihnen ggf. eine Vollmacht. Mit dieser Vollmacht weisen wir nach, dass Sie uns beauftragt haben.


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