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Sozialrecht



Die sozialrechtlichen Themengebiete im Einzelnen:

Wir beraten Sie gerne in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und vertrete Sie u.a. gegenüber den folgenden Behörden:

Gerichtskosten im Sozialrecht
In vielen Fällen ist das Verfahren vor den Sozialgerichte kostenfrei (§ 183 Sozialgerichtsgesetz – SGG). Insbesondere kann dies bei Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger und behinderte Menschen, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind, angenommen werden. Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist u.a. bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Renten-, Kranken, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsförderung) eröffnet, sowie in allen sonstigen Angelegenheiten der Sozialversicherung, zu denen auch in § 68 SGB I genannte, besondere Teile des Sozialgesetzbuches zählen.

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VOLLMACHT / FORMULARE
Für den Fall, dass Sie uns mit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung beauftragen benötigen wir von Ihnen ggf. eine Vollmacht. Mit dieser Vollmacht weisen wir nach, dass Sie uns beauftragt haben.


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